Das Umweltförderungsgesetz (UFG) sieht die Möglichkeit vor, neben Investitionskosten auch erhöhte laufende Kosten bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren zu fördern. Das Klimaschutzministerium (BMK) hat neue Förderungsrichtlinien zur Transformation der Industrie erarbeitet - basierend auf den Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen. Der sogenannte „Transformationszuschuss“ ermöglicht es, erhöhte laufende Kosten im Zusammenhang mit Investitionen in klimafreundliche Technologien zu fördern.
Der Zuschuss soll speziell auf die Mehrkosten grüner Energieträger im Vergleich zu fossilen abzielen, und als jährlicher Zuschuss pro eingesparter Tonne Treibhausgase gewährt werden. So wird ein weiterer finanzieller Anreiz zur Umstellung auf emissionsarme Technologien geschaffen.
Die neuen Förderungsrichtlinien ermöglichen es zudem, mit dem „Investitionszuschuss“ auch reine Investitionsprojekte mit einem Förderungsbedarf von über 30 Millionen Euro zu unterstützen.
Copyright Bild: © 2019 Norenko Andrey/Shutterstock
