Mögliche Verpflichtung zur Meldung von Tarifen
Seit Dezember 2023 werden von der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMK und basierend auf den Vorgaben des § 89 Erneuerbares Ausbau Gesetz (kurz: EAG) zur Anwendung kommende Tarife für Wärme und Kälte auf https://waermepreise.at veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund darf allgemein auf folgende Meldeverpflichtung hingewiesen werden:
Gemäß § 89 Abs. 1 EAG sind Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (kurz: HeizKG), die faktisch an mehr als 20 Endverbraucherinnen oder Endverbraucher Wärme und/oder Kälte unmittelbar oder im Wege von Dritten abgeben, dazu verpflichtet die bei der Lieferung von Wärme und/oder Kälte zur Anwendung kommenden Tarife zu melden.
Falls Sie entsprechend den Regelungen des EAG Endverbraucherinnen oder Endverbraucher mit Wärme und/oder Kälte beliefern und sich noch nicht bei https://waermepreise.at/registrierung/ registriert haben, bzw. der Meldung der Tarife noch nicht nachgekommen sind, wird auf die Frist der (zumindest) einmal jährlichen Meldung bis 1. März des jeweiligen Kalenderjahres (und bei Änderungen auf eine laufende Aktualisierung der Meldung) sowie auf die Verwaltungsstrafbestimmung in § 98 Abs 3 Z 5 EAG verwiesen.
Mehr Informationen zu den Pflichterfüllungen gemäß § 89 EAG sowie zum Registrierungsprozess entnehmen Sie bitte hier:
Für Rückfragen steht Ihnen die E-Mail-Adresse waermepreise(at)energyagency.at zur Verfügung.
Copyright Bild: © nikkytok/Shutterstock
