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Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz gestartet

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Planung, Anschaffung, Installation und Konfiguration von kommunikationsfähigen, automatisierten Energiemanagementsystemen. Diese dienen der intelligenten Steuerung von Erzeugern, Verbrauchern und/oder Speichereinheiten, um Potenziale für Energie- und Lastmanagement sowie Kosteneinsparungen zu nutzen und markt- bzw. netzseitige Signale zu verarbeiten.
 

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an Private Haushalte, Betriebe, Gemeinden und Vereine.
 

Wie verläuft der Förderungsprozess?

Private Haushalte

Vor der Antragstellung ist eine Registrierung des Projekts erforderlich. Nach der Installation, Inbetriebnahme und Abrechnung des Energiemanagementsystems kann der Förderungsantrag gestellt werden.

Betriebe, Gemeinden und Vereine

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung über das Onlineportal eingereicht werden. Nach der formalen Prüfung und Genehmigung durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds wird ein Förderungsvertrag abgeschlossen. Nach Annahme des Vertrags, Umsetzung des Projekts und erfolgreicher Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch die KPC wird die Förderung ausbezahlt.

Die Registrierung (Private Haushalte) bzw. Antragstellung (Betriebe, Gemeinden und Vereine) ist bis 15. April 2027, 12:00 Uhr, möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Informationsseiten für Private Haushalte sowie für Betriebe, Gemeinden und Vereine.

 

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