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NEU! Umstellung beliebter Förderungs-

programme auf Pauschalen

Vereinfachungen bringen kürzere Abwicklungsdauer und bessere Kalkulierbarkeit mit sich.
Folgende Programme sind ab sofort als Pauschale erhältlich:

Wärmepumpen ≥ 100 kW thermische Leistung

Ab sofort erfolgt die Berechnung in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung und Art der Wärmepumpe.

Wärmepumpen bis zu 500 kWth Nennwärmeleistung:

  • Für Sole/Wasser-Wärmepumpen: 300 Euro/kWth pauschal

  • Für Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 200 Euro/kWth. pauschal

  • Für Luft-Wärmepumpen: 100 Euro/kWth pauschal

Für jedes weitere kWth Nennwärmeleistung:

  • Für Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 Euro/kWth pauschal

  • Für Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 100 Euro/kWth pauschal

  • Für Luft-Wärmepumpen: 50 Euro/kWth pauschal
     

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Holzheizungen ≥ 100 kW:

Auch für dieses Förderungsprogramm erfolgt ab sofort die Förderungsberechnung in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung. Für die ersten 500 kW beträgt die Förderungspauschale 300 Euro/kW, jedes weitere kW wird mit 200 Euro unterstützt.

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Fernwärmeanschlüsse ≥ 100 kW:

Auch hier erfolgt ab sofort die Ermittlung der Förderung pauschal in Abhängigkeit der vertraglichen Anschlussleistung. Für die ersten 500 kW gibt es eine Förderungspauschale in Höhe von 100 Euro/kW. Für jedes weitere kW 70 Euro.

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LED-Umstellung im Innenbereich ≥ 20kW

Ab sofort wird die Förderungsberechnung pauschal erfolgen. Die Förderungspauschale beträgt 400 Euro/kW des neuen Anschlusswertes.

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Energiesparen für Betriebe

Ebenso wurde das Förderungsprogramm Energiesparen verbessert: Für Maßnahmen mit förderungsfähigen Investitionskosten von bis zu 150.000 Euro entspricht die Förderungsbasis ab sofort den Investitionskosten. Für diese Projekte fallen die Ermittlung und der Abzug von Referenzkosten weg. Die Förderungssätze wurden gestaffelt und abhängig von der Unternehmensgröße wie folgt festgelegt:

  • Große Unternehmen: Förderungssatz 15 %

  • Mittlere Unternehmen: Förderungssatz 20 %

  • Kleine Unternehmen: Förderungssatz 25 %

Für alle Maßnahmen mit förderungsfähigen Investitionskosten über 150.000 Euro wurde ein Förderungssatz von 30 % festgelegt. Hier entspricht die Förderungsbasis weiterhin den umweltrelevanten Investitionsmehrkosten. Informationen zur Ermittlung der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten finden Sie im Informationsblatt.

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Klimatisierung und Kühlung:

Für das Förderungsprogramm wurde die Abwicklung vereinfacht: Es müssen fortan keine Referenzkosten für weniger umweltfreundliche Investitionen gegenübergestellt werden. Der Förderungssatz beträgt nunmehr 15 %.

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Copyright Bild: SewCreamStudio / shutterstock

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