e-mobilität:
VERDOPPELUNG DER FÖRDERUNG FÜR E-PKW’S DURCH AUFSTOCKUNG DES BUDGETS
Als Beitrag zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise baut die Bundesregierung das Bonussystem im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2019/2020* maßgeblich aus. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wickelt diese Förderungen über die beiden Finanzierungsinstrumente Umweltförderung im Inland (UFI) und den Klima- und Energiefonds ab.
Für betrieblich und privat genutzte E-PKW wird der E-Mobilitätsbonus ab dem 01.07.2020 verdoppelt. Für weitere geförderte Maßnahmen erhöht sich der Bonus von 10 bis 70 % gegenüber den bisherigen Zuschlägen.
Die detaillierten Förderungsbestimmungen für die jeweilige Fahrzeuggruppe finden Sie unter:
- Aktion E-Mobilität für Betriebe 2019-2020
- Aktion Elektro-PKW für Betriebe
- Aktion für Elektro-Mobilität für Private
- Aktion Elektro-Zweiräder für Betriebe
- Aktion Elektro-Fahrräder und Transporträder für Betriebe
- Aktion Elektro-Ladeinfrastruktur für Betriebe
- Aktion Elektro-Nutzfahrzeuge und Elektro-Leichtfahrzeuge für Betriebe
*Das zweijährige Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität wurde im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2019/2020 zwischen den Fahrzeugimporteuren, Zweiradimporteuren, dem Sportfachhandel und den ehemaligen Bundesressorts BMVIT und BMNT beschlossen.
