Was wird gefördert?
Investitionen zur Anschaffung von maximal 50 Elektrofahrrädern.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale in der Höhe von 200 Euro bzw. 400 Euro bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom pro Elektrofahrrad, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.
Voraussetzungen
Online-Antragsstellung vor Anschaffung der Fahrräder erforderlich.