Was wird gefördert?
Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion der Kohlendioxid-, Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen wie z.B. Maßnahmen zur Reduktion der Verkehrsleistung; Forcierung des öffentlichen Verkehrs; Verkehrsleit- und Informationssysteme; Informations- und Marketingmaßnahmen zur Förderung sanfter Mobilität.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinden, Städte, Regionalverbände, Verkehrsverbünde sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten sowie der Betriebskosten und extern erbrachten immateriellen Leistungen.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, der Eigenmittelanteil für Gebietskörperschaften bei mind. 25% liegen.