Was wird gefördert?
Hocheffiziente KWK-Anlagen auf Basis von Erdgas oder Flüssiggas zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme bis zu einer Größe von 2 MWelektrisch, wobei die elektrische Energie im Ausmaß von zumindest 80 % innerbetrieblich genutzt werden muss. Die Anlagen sind nur im Ausmaß des bestehenden Wärmebedarfs förderungsfähig. Allfällige Kapazitätsausweitungen werden in Abzug gebracht.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
75 Euro / Tonne jährliche CO2-Reduktion.
Voraussetzungen
In fernwärmeversorgten Gebieten müssen allfällige Wärmeüberschüsse ins Fernwärmenetz eingespeist werden, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Der elektrische Jahresnutzungsgrad der Anlage hat zumindest 25 %, der gesamte energetische Jahresnutzungsgrad hat mindestens 75 % zu betragen.
Der Antrag muss vor Projektbeginn bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen. Mit der Einreichung des Antragsformulars für die Umweltförderung im Inland wird automatisch auch die KLUP-Förderung beantragt und von der KPC bearbeitet.
Voraussetzung für eine KLUP-Förderung ist der Projektstandort im Land Salzburg.