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Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer

Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen) sowie zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer). Weiters sind Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Rückstau, von Ausleitungen und des Schwalls förderfähig. Die Maßnahmen dürfen nicht im Zusammenhang mit schutzwasserbaulichen Maßnahmen, die gemäß WBFG gefördert werden, stehen.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Unternehmen und alle physischen oder juristischen Personen (auch Gemeinden), die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben. Der Förderwerber muss Träger des wasserrechtlichen Konsenses der Anlagen sein, die die hydromorphologische Belastung verursacht.

Wie hoch ist die Förderung?
Max. 20% der förderfähigen Investitionskosten zuzüglich einer verpflichtenden Landesförderung. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es einen zusätzlichen Fördersatzaufschlag von 10%-Punkten.

Einreichstelle
Förderungsansuchen sind im Wege des Amtes der Landesregierung zu stellen. Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen.

DI Stefan Heidler
T: 01/31631- 410
F: 01/31631-104
Stefan Heidler
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