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Wärmepumpe für Betriebe

Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten!

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen, die für die Erzeugung von Heizwärme oder Warmwasser verwendet werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so­wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr 

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.

Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass der Einreichzeitpunkt von der Leistung der Wärmepumpe abhängt.

Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag.

Für Wärmepumpen, die nur der Wärmeerzeugung dienen UND deren Leistung weniger als 400 kW aufweist, ist bei der Online-Antragstellung zusätzlich das ausgefüllte Formular zur Rechnungszusammenstellung hochzuladen.


Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.


Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe
(Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

 

Kontakt

Serviceteam Wärmepumpe < 400kW thermisch
T: 01/31631-714
F: 01/31631-104
Serviceteam Wärmepumpe < 400kW thermisch
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 400 kW thermisch
T: 01/31631-723
F: 01/31631-104
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 400 kW thermisch
                                Eine Förderung des /uploads/Logo BMLFUW klein