Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten!
Gefördert werden Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Die Förderung umfasst Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr
Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.
Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass der Einreichzeitpunkt von der Leistung des Kessels und der Anzahl der mit Wärme versorgten Gebäude abhängt.
Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag.
Für Holzheizungen mit kleinen Kesseln (< 400 kW) ist bei der Online-Antragstellung zusätzlich das ausgefüllte Formular zur Rechnungs-zusammenstellung hochzuladen. Ob Ihr Kessel mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet ist, und somit ein Anspruch auf den Umweltzeichen-Zuschlag besteht sehen Sie hier
Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.
Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.