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LED-Systeme in Betrieben

Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten!

Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten und Leuchtmitteln auf LED-Systeme bzw. LED-Leuchtmittel sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so­wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr 

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.

Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung nach Umsetzung des Projektes, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung zu erfolgen hat.

Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag. Weiters ist bei der Online-Antragstellung zusätzlich das ausgefüllte Formular zur Rechnungszusammenstellung hochzuladen.


Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.


Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe
(Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam LED-Systeme
T: 01/31631-714
F: 01/31631-104
Serviceteam LED-Systeme
                                Eine Förderung des /uploads/Logo BMLFUW klein